Offenlegung 48h

Jahresabschluss Ihrer GmbH noch nicht offengelegt? Ordnungsgeld ab 500 €. Wir reichen ihn in 48 h ein — 149 €.

Jede GmbH und UG muss den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende beim Unternehmensregister offenlegen. Sonst leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein — 291.300 davon im Jahr 2024. Ist der Abschluss vom Steuerberater fertig, übernehmen wir die Einreichung. Wir erstellen keine Abschlüsse.

Frist prüfen

Größenklasse

Schwellenwerte des § 267a HGB für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen (wahlweise schon 2023); davor: 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatz.

Fragen und Antworten

Was genau machen Sie?

Sie senden uns den fertigen Jahresabschluss (PDF oder XML vom Steuerberater). Wir reichen ihn innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt über die Publikations-Plattform im Namen Ihrer Gesellschaft beim Unternehmensregister ein und leiten Ihnen die Bestätigung der Plattform weiter. Wir erstellen und ändern keine Abschlüsse und beraten nicht in Buchhaltungs-, Steuer- oder Rechtsfragen.

Wer muss offenlegen — und was reicht eine Kleinstkapitalgesellschaft ein?

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) muss ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres offenlegen (§ 325 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) dürfen stattdessen nur die Bilanz hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Sie ist dann nicht öffentlich recherchierbar; Dritte können nur eine Kopie beantragen.

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB). Sie erhalten eine Androhung über ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € und haben 6 Wochen Zeit, offenzulegen oder Einspruch einzulegen. Eine Verfahrensgebühr (derzeit 100 € plus 3,50 € Zustellung) fällt auch dann an, wenn Sie innerhalb dieser 6 Wochen offenlegen. Legen Sie nach den 6 Wochen, aber vor der Festsetzung offen, wird das Ordnungsgeld für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 € und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 € herabgesetzt. Höchstens sind es 25.000 €, und das Verfahren wird wiederholt, bis offengelegt ist.

Hebt die Einreichung ein bereits erhaltenes Ordnungsgeld auf?

Nein. Die Einreichung stoppt weitere Ordnungsgelder, ein bereits festgesetztes bleibt aber fällig. Wenn Sie ein Schreiben des BfJ erhalten haben, folgen Sie den Anweisungen darin — im Verfahren können wir Sie nicht vertreten.

Was brauchen Sie von mir?

Firmenname und Registernummer, das Geschäftsjahr, die Datei des Abschlusses (oder die E-Mail Ihres Steuerberaters, damit wir sie anfordern) und Ihre Bestätigung, dass Sie für die Gesellschaft handeln dürfen.

Was passiert mit meiner Datei und meinen Daten?

Dateien liegen in einem privaten Speicher in der EU und sind nur über zeitlich begrenzte Links erreichbar. Wir löschen die Datei 30 Tage nach Versand der Bestätigung und Dateien unbezahlter Aufträge nach 90 Tagen. Kontaktdaten löschen wir 12 Monate nach Abschluss des Auftrags.